Wie werden Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt?

Das Amt der Bundesrichterin oder des Bundesrichters steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes offen. Eine (umfassende) Rechtsausbildung ist verfassungsrechtlich nicht erforderlich, in der Praxis allerdings unerlässlich. Gewählt werden die Gerichtsmitglieder durch die Vereinigte Bundesversammlung. Dabei wird neben der juristischen Befähigung auf eine ausgewogene Verteilung bezüglich Sprache, Parteizugehörigkeit, regionaler Herkunft sowie auf weitere Kriterien geachtet.