Kann ich eine Beschwerde auch einreichen, wenn ich nicht über die erforderlichen Mittel verfüge (unentgeltliche Rechtspflege)?

Gemäss Artikel 64 des Bundesgerichtsgesetzes kann eine Partei, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, vom Bundesgericht auf Antrag von der Bezahlung der Gerichtskosten und von der Sicherstellung der Parteientschädigung befreit werden, sofern ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist, bestellt das Bundesgericht ihr einen Anwalt oder eine Anwältin.