Werden die Urteile des Bundesgerichts übersetzt?

Die Urteile des Bundesgerichts werden nur in einer Sprache verfasst, in der Regel jener des kantonalen Verfahrens. Abgesehen von den Regesten der Leitentscheide (BGE), die immer auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar sind, macht das Bundesgericht keine Übersetzungen. Einige spezialisierte juristische Zeitschriften übersetzen jedoch Auszüge oder ganze Entscheide.