Die Verwaltungskommission

trägt die Verantwortung für die Gerichtsverwaltung. Sie ist zuständig für:
a) die Zuteilung der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen an die Abteilung auf Antrag der Präsidentenkonferenz;
b) die Verabschiedung des Voranschlags und der Rechnung zuhanden der Bundesversammlung;
c) die Anstellung der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen und deren Zuteilung an die Abteilungen auf Antrag der Abteilungen;
d) die Bereitstellung genügender wissenschaftlicher und administrativer Dienstleistungen;
e) die Gewährleistung einer angemessenen Fortbildung des Personals;
f) die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen der ordentlichen Richter und Richterinnen nach Anhörung der Präsidentenkonferenz;
g) die Wahrnehmung der Aufsicht über das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht;
h) sämtliche weiteren Verwaltungsgeschäfte, die nicht in die Zuständigkeit des Gesamtgerichts oder der Präsidentenkonferenz fallen.